Praxis eintragen
- Jede Arztpraxis in Deutschland betreut im Laufe der Jahre immer wieder Patienten mit ansteckenden Erkrankungen. Dies ist ansich keine neue Situation. Insofern beherrschen wir als niedergelassene Ärztinnen und Ärzte die Grundregeln des Infektionsschutzes. Eine besondere Qualifizierung ist hierfür nicht notwendig, da dies zum täglichen Procedere dazugehört. Dennoch möchten wir Ihnen noch ein paar Tipps geben für die Behandlung infektiöser Patienten.
- Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Team in den Behandlungssituationen gut geschützt ist.
- Sie sollten eine für die Patienten spürbare und sichtbare Abgrenzung herstellen können zwischen den infektionsrelevanten Behandlungsbereichen und solchen Bereichen für nicht infizierte Patienten.
- Dies kann sich in räumlicher, ggf. auch zeitlicher Trennung darstellen. Hierbei ist es Ihnen freigestellt, wie Sie dies ausgestalten. Dies ist insbesondere abhängig von Ihren Praxisgegebenheiten. Gleichzeitig liegt es aber auch ausschließlich in Ihrer Verantwortung, die Praxis für Ihre Patienten sicher zu gestalten.
- Wir empfehlen Praxen, deren räumliche Situation dies nicht darstellbar erscheinen lässt, sich mit Kolleginnen und Kollegen in der Nachbarschaft (gerne auch fachübergreifend) zu einem gemeinsamen Stützpunkt zusammenzufinden. Dies reduziert die Kosten und dient nebenbei auch dem kollegialen Miteinander. Hierfür könnte sich ein gemeinsam finanzierter Behandlungscontainer bzw. Zelt anbieten.
- Bitte teilen Sie den Patienten im FELD – spezielle Leistungen für Coronapatienten – mit, ob Sie Abstrich- oder Antikörpertestungen durchführen und ob Sie dies ggf. in Zusammenarbeit mit Ihrem zuständigen Gesundheitsamt tun. Geben Sie auch gerne eine diesbezügliche Hotline-Nummer mit an.